Viesehon sprach bei Volkmarser Senioren Union:

Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes ist kein Selbstläufer

 
 Auf Einladung von Jutta Schwinger und Liselotte Kairies (v.l.) sprach der ehemalige Bundestagsabgeordnete Thomas Viesehon bei der Senioren Union Volkmarsen zum Thema „70 Jahre Grundgesetz und Bundesrepublik – Was war, was ist, was wird?“ Auf Einladung von Jutta Schwinger und Liselotte Kairies (v.l.) sprach der ehemalige Bundestagsabgeordnete Thomas Viesehon bei der Senioren Union Volkmarsen zum Thema „70 Jahre Grundgesetz und Bundesrepublik – Was war, was ist, was wird?“
Die Senioren Union (SU) Volkmarsen nahm den 70. Jahrestag   der Verkündung des Grundgesetzes und die damit verbundene Gründung der Bundesrepublik Deutschland zum Anlass, diesmal ein historisches Ereignis in den Mittelpunkt ihres turnusmäßigen Nachmittagstreffs zu stellen. Auf Einladung der beiden SU-Organisatorinnen Lieselotte Kairies und Jutta Schwinger stand hierzu der ehemalige Bundestagsabgeordnete Thomas Viesehon den rund 20 interessierten Gästen als sachkundiger Referent zur Verfügung. Gleich zu Beginn hob dieser die historische Leistung des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz unter der Präsidentschaft von Konrad Adenauer „in ungewissen Zeiten äußerst gewissenhaft erarbeitete“, heraus.

Dabei habe der Mensch und nicht der Staat im Mittelpunkt gestanden und sehr bewusst seien dessen Grundrechte mit Artikel 1-19 an den Beginn gestellt worden. Aber auch die weiteren Artikel seien mit viel Bedacht formuliert worden. Besonders ging Viesehon dabei auf den Artikel 23 ein, der die Erweiterung des Geltungsbereiches zum Inhalt hatte und 1957 zum Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik genutzt wurde. „Während die SPD Hessen noch im Herbst 1989 auf einem Landesparteitag einstimmig beschloss, diese Beitrittsmöglichkeit zu streichen und damit die Teilung Deutschlands weiter zu verfestigen, war dieser Artikel ein Jahr später Grundlage für die von Helmut Kohl vorangetriebene Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit“, so Viesehon.

Mit der Neufassung des Artikels 23 als sogenannten Europa-Artikel habe man inzwischen einen weiteren Schritt in die schon 1949 in der Präambel formulierte Einbindung Deutschlands in ein vereintes Europa gemacht. Die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes sei aber kein Selbstläufer. „Wir alle müssen gewillt sein, uns immer wieder dafür stark zu machen!“ forderte der ehemalige Bundestagsabgeordnete die Anwesenden auf.

In der anschließenden Diskussion beschrieb der 95jährige Josef Berens seine persönlichen Erfahrungen mit der Nazidiktatur und würdigte die Freiheiten, die uns seit Verabschiedung des Grundgesetzes gegeben seien. Es wurde aber auch Kritik an den oftmals als zu lasch empfundenen Gerichtsentscheidungen geäußert. Viesehon verwies diesbezüglich auf die im Grundgesetz in Artikel 20 verankerte Gewaltenteilung und unterstrich die Bedeutung unabhängiger Gerichte. Er habe sich als Vertreter der Gesetzgebung daher immer mit Richterkritik zurückgehalten. Im Gegenzug erwarte er aber, dass sich die Rechtsprechung ihrer Verantwortung im Staat bewusst sei und das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung im Blick behalte. Zum Abschluss der regen Gesprächsrunde wurden schließlich noch tagespolitische Themen diskutiert.