Volkmarser CDU-Senioren führen Veranstaltungsreihe fort:
Wichtige Informationen über Neuregelungen im Patientenrecht
Volkmarsen Auch in diesem Jahr setzt die CDU Volkmarsen ihre Veranstaltungsreihe für ältere Mitglieder und Freunde der Partei fort. Thema der ersten Veranstaltung in 2015 war die Neuregelung des Patientenrechts sowie die Versorgungsvollmacht und die Patientenverfügung. Hierzu konnten die beiden einladenden CDU-Vorstandsmitglieder Lieselotte Kairies und Jutta Schwinger mit Maribel Soto Sobrino und Othman Ulrich Bahri wieder fachkundige Referenten gewinnen. Die beiden Rechtsanwälte führen gemeinsam mit dem Notar und Rechtsanwalt Reinhard Richter eine Kanzlei in Kassel und betreiben seit kurzem mit dem neuen Kompetenzzentrum im Steinweg 6b auch eine Zweigstelle in Volkmarsen.
Herr Bahri gab zunächst einen Überblick über das im Februar 2013 in Kraft getretenen neue Patientenrecht, durch welches die Patientenrechte gestärkt, eine größere Transparenz sichergestellt und die behandelnden Ärzte eine größere Rechtssicherheit erhalten sollen. Besondere Bedeutung legte er in seinen Ausführungen auf die ausgeweiteten Informationsrechte der Patienten, insbesondere bei der Diagnose, der voraussichtlichen gesundheitlichen Entwicklung und der Therapie sowie hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten der Behandlung, wobei er betonte, dass letzteres nun in Textform zu erteilen sei. Er empfahl den Teilnehmern der Veranstaltung von ihrem Recht auf Aufklärung der medizinischen Maßnahmen umfassend Gebrauch zu machen und solang beim jeweiligen behandelnden Arzt nachzufragen, bis man die anstehenden Behandlungsschritte wirklich verstanden habe.
Auch die Themen Dokumentationspflicht und das Recht auf Akteneinsicht in die Patientenakte wurden genauso ausführlich thematisiert, wie das Recht auf Einholung einer Zweitmeinung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Schließlich diskutierten die Teilnehmer mit den beiden Rechtsanwälten intensiv über die rechtlichen Rahmensetzungen bei den Themenbereichen Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung. Dabei rieten Herr Bahri und Frau Soto Sobrino eindringlich davon ab, sich einfach einschlägige Vordrucke von diversen Internetportalen herunterzuladen, da diese oftmals für den konkreten Einzelfall zu ungenau seien, keine vollständige Rechtssicherheit gewährleisteten und den Patientenwillen nur ungenügend widergeben könnten. Sie empfahlen bei der Erstellung entsprechender Dokumente grundsätzlich immer auf fachlichen juristischen Rat zurückzugreifen und eine notarielle Beurkundung mit Ablage im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer vorzunehmen zu lassen.