I. Die politische Lage in Deutschland
Blick nach vorn. Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen war bitter für die Union – und ihre Folgen werden teuer für die Menschen im bevölkerungsreichsten Land der Bundesrepublik, wenn die rot-grüne Regierung ihren Verschuldungskurs fortsetzt. Umso mehr kommt es auf Stabilität und Verlässlichkeit in der Bundespolitik an – Luftschlösser zu bauen, hilft niemandem. Wer, wie die SPD, das Heil in Eurobonds sucht, vergemeinschaftet europäische Schulden und erreicht damit nichts – außer mehr Haftung für deutsche Steuerzahler. Die Grünen, die sonst jedwedes Wachstum verteufeln, fordern in Europa schuldenfinanzierte Wachstumsprogramme. - Die Piraten versprechen Transparenz, führen Vorstandssitzungen neuerdings hinter verschlossenen Türen durch und beziehen beim angeblichen demokratischen Wundermittel „Liquid Feedback“ nicht einmal ein Viertel ihrer Mitglieder ein. Und zu guter Letzt zerlegt sich die Linke in einen Ost- und einen Westflügel und weiß nicht, ob Kader aus dem Osten oder der selbsternannte Retter von der Saar die alte Führung hinwegfegen soll. Die Zeiten sind zu ernst für Experimente. Die christlich-liberale Koalition wird ihre Arbeit für Deutschland und Europa fortsetzen. Unsere Bilanz ist hervorragend: Dem Land geht es gut - Deutschland ist Wachstumsmotor in Europa. Nicht nur unsere Exporte, sondern auch unsere Importe erreichen Rekordniveau: Nie haben wir unseren Nachbarn so viele Waren abgekauft und so zur Stabilisierung der Wirtschaft dort beigetragen. In Deutschland steigen die Löhne und Gehälter, wir erleben endlich Tarifabschlüsse über Inflationsniveau und ernten damit die Früchte vergangener Reformanstrengungen. Daher bleibt richtig, gerade mit Blick auf Europa: Wachstum kann man nachhaltig nicht durch steuergeldfinanzierte Konjunkturstrohfeuer kaufen. Wachstum muss erarbeitet werden und braucht strukturelle Reformen sowie einen ungeschminkten Blick auf die Wirklichkeit: Wir sagen: Wachstum und Stabilität sind kein Gegensatz, sondern zwei Seiten derselben Medaille.
- Fortschritt durch Innovation. Bundesforschungsministerin Schavan legt mit dem Bundesbericht Forschung und Innovation 2012 beeindruckende Zahlen vor, die belegen, dass unser Land zu den weltweit führenden und innovativsten Nationen gehört. Die Ausgaben für Forschung, Wissenschaft und Entwicklung konnten seit 2005 um mehr als 50% gesteigert werden, von 9 Mrd. € (2005) auf mittlerweile 13,7 Mrd. € (2011). Dies entspricht einer Steigerung des Anteils dieser Aufwendungen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 2,51% auf 2,82%. Deutschland liegt damit deutlich über dem EU-weiten Schnitt von knapp 1,9% und erreicht bereits 2010 beinahe das angestrebte Ziel von 3% des BIP. Auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) beurteilt diese Zwischenbilanz positiv und stellt fest, dass die bis 2005 andauernde „Forschungsflaute“ damit eindeutig beendet ist. Neben der Spitzentechnologie konnte auch die Ausbildungs- und Wissenschaftsförderung des Bundes insgesamt weiter deutlich verstärkt werden. Mit den drei Reforminitiativen des Bundes und der Länder zugunsten des Wissenschaftsstandortes Deutschland, der Exzellenzinitiative mit einem Fördervolumen von 1,9 Mrd. €, dem Hochschulpakt mit einem Gesamtfördervolumen von mindestens 4,7 Mrd. € bis 2015 und dem Pakt für Forschung und Innovation für außeruniversitäre Forschung stärkt die christlich-liberale Koalition die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Deutschland. Mit mehr als 290.000 Absolventen im Jahr 2010 erreichen bereits knapp 30% eines Altersjahrgangs einen Hochschulabschluss. Mit unserer Politik zugunsten des Wissenschafts- und Innovationsstandortes Deutschland ist es gelungen, die Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Die in der integrativen High-Tech-Strategie der Bundesregierung benannten und durch sie besonders unterstützten Schlüsseltechnologien betreffen Themen, in denen dringend Antworten für die Probleme unserer bald von neun Milliarden Menschen bevölkerten Erde ermittelt und bereitgestellt werden müssen – hier werden Produkte, Dienstleistungen und Technologien „Made in Germany“ dringend gebraucht. Mit neuen Impulsen wie der „Initiative Abschluss“ schließlich sorgen wir für eine stetige Verbesserung des Übergangs von Ausbildung in den Beruf und unterstützen die Berufliche Bildung. Auch die Bündnisse für Bildung, die wir ab 2013 finanzieren werden, sollen zusätzlich dazu beitragen, dass es in Deutschland noch mehr individuelle Erfolgsgeschichten gibt. Nicht zuletzt werden wir mit der Debatte um die Regierungserklärung deutlich machen, dass wir es uns angesichts der ungebrochen positiven Entwicklung unserer Wirtschaft nicht leisten können, Potenziale ungenutzt zu lassen.
- Neuregelung der Organspende – Niemand wird gezwungen. In Deutschland warten pro Jahr mehr als 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, davon 8.000 auf eine Niere. Die moderne Medizin kann die Lebenserwartung und die Lebensqualität von Patienten mit schweren Erkrankungen von Organen deutlich verbessern. Ohne Organe, die von Spendern zu Verfügung gestellt werden, erreicht sie jedoch früher ihre Grenzen – statistisch gesehen sterben täglich drei auf ein Spenderorgan Wartende, da das Angebot an transplantationsfähigen Organen zu gering ist. Mit unserem Gesetz wollen wir dazu beitragen, Klarheit zu schaffen und die Lage der Patienten zu verbessern. Die Entscheidung über eine Organspende ist eine sehr persönliche
Angelegenheit eines jeden einzelnen Bürgers. Im Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz geht es daher um Organspende und nicht um eine „Organbereitstellungspflicht“. Es wird niemand gezwungen sich zu entscheiden und einen Spenderausweis auszufüllen. Es wird vielmehr jeder Bürger in die Lage versetzt und aufgefordert, sich zu Lebzeiten mit der Frage seiner Spendenbereitschaft ernsthaft zu befassen. Jeder wird gebeten, sich zu äußern – angesichts der Tatsache, dass eine derartige Entscheidung Leben retten kann, erscheint diese Bitte gering. Nicht zuletzt, da Deutschland in der Organspendebereitschaft im EU-Vergleich auf den hinteren Rängen steht. Neben der Einführung dieser sogenannten Entscheidungslösung wird die Möglichkeit geschaffen, die Bereitschaft zur Organspende künftig freiwillig auf der Gesundheitskarte dokumentieren zu lassen.
- Meilenstein der Energiewende. Mit der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) setzen wir breitenwirksame Impulse zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Wärmebereich ist ein schlafender Riese für weniger Energieverbrauch und reduzierten CO2-Ausstoß. Unter anderem heben wir die Sätze aller Förderklassen einschließlich des Wärmenetzausbaus an, schaffen eine Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern und erhöhen den Zuschlag für Anlagen, die ab 2013 in steigendem Umfang dem EU-Emissionshandel unterliegen. Zukünftig können auch mit KWK-Anlagen nachgerüstete Kondensationskraftwerke gefördert werden, während es bei Anlagenmodernisierungen zu Erleichterungen kommt. Für Betreiber kleiner Anlagen führen wir Bürokratieabbau, Verfahrenserleichterungen und Förderoptionen ein. Unser politisches Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 einen 25%-Anteil der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen an der gesamten Stromerzeugung zu erreichen.
- Tourismus in ländlichen Räumen – Potenziale erkennen, Chancen nutzen. Deutschland ist schön. Seine Kulturlandschaften zeugen von einer langen und ereignisreichen Geschichte und stellen für Viele eine traditionsreiche Heimat dar. Seine Naturlandschaften sind Rückzugsräume seltener Arten und Orte der Artenvielfalt, aber auch der Erholung. Um unser natürliches und kulturelles Erbe auf Dauer zu bewahren, müssen die ländlichen Räume wirtschaftlich attraktive Regionen bleiben. Die christlich- liberale Koalition hat es sich daher zum Ziel gesetzt, neue Impulse für die durch den demografischen Wandel frühzeitig und besonders deutlich betroffenen ländlichen Regionen Deutschlands zu erzeugen. Der Tourismus stellt ein wirtschaftliches Schwergewicht in Deutschland dar. Neueste Studien belegen: 2010 sind in Deutschland knapp 280 Mrd. € von Reisenden und Urlaubern umgesetzt worden. Mit direkten und indirekten Auswirkungen trägt der Tourismus damit zu knapp 10% der Wertschöpfung und ca. 12% der Beschäftigung in Deutschland bei.
Die ländlichen Räume sind schon jetzt beliebte Reise- und Urlaubsziele, ihr Anteil an Umsatz und Wertschöpfung scheint jedoch im Vergleich zu Städten und Ballungszentren steigerungsfähig. Dies gilt besonders angesichts der herausgehobenen Bedeutung, die der Tourismus in ländlichen Räumen für Einkommen und Arbeitsplätze besitzt. Unser Antrag begrüßt die gute Vorarbeit der Bundesregierung zu diesem Thema, so etwa im Rahmen des Projekts „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen.“ Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung dazu auf, weitere Möglichkeiten für die Verbesserung der Perspektive des Tourismus in ländlichen Räumen zu prüfen, so etwa in Kontakt mit der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V., in der Definition und Nutzung der Gemeinschaftsaufgaben, bei der Neuausrichtung der EU- Strukturfonds, aber auch mit Blick auf die auch für den ländlichen Tourismus unverzichtbare flächendeckende Versorgung Deutschlands mit einer Breitband-Infrastruktur.
Über den Antrag hinaus berät die Koalitionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume – regionale Vielfalt“ seit März intensiv über konkrete Vorschläge, mit denen die Zukunft der ländlichen Räume gesichert werden kann. Auf einem gemeinsamen Kongress der Fraktionen von CDU/CSU und FDP am 11. Juni 2012 werden wir drei Schwerpunktebereiche beleuchten und mit unseren Gästen diskutieren.
II. Die Woche im Parlament
- Mit der Regierungserklärung Fortschritt durch Innovation durch Bundesministerin Dr. Annette Schavan wiesen wir auf die großen Erfolge hin, die wir im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seit 2005 erreicht haben.
- In erster Lesung kam ein Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz) zur Beratung, das sich mit den sog. Leerverkäufen von Aktien und Anleihen befasst. Die EU-Verordnung, die mit diesem Gesetz in deutsches Recht überführt werden soll, enthält unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen sind, sowie von Staatsanleihen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Desweiteren werden Credit Default Swaps auf Staatsanleihen der EU- Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Union verboten, die keinen Absicherungszwecken dienen. Ebenfalls geregelt sind Netto- Leerverkaufspositionen in den genannten Papieren, die ab einem geregelten Schwellenwert bei den Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen. Die Regelungen entsprechen mit Ausnahme der Vorschriften zur Zwangseindeckung weitgehend dem im Juli 2010 erlassenen Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte.
- Mit der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes setzten wir im Wesentlichen eine Änderungsrichtlinie um, die den Prospekt betrifft, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist. Weiterhin wird die Richtlinie zur Harmonisierung der Transparenz-Anforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, geändert. Die durch die EU-Richtlinie erforderlichen Änderungen zielen zum einen auf die Entlastung von Emittenten und Finanzintermediären von unnötigem bürokratischem Aufwand. Zum anderen werden die Effizienz und Klarheit bestimmter Regelungen erhöht und der Anlegerschutz verbessert. Die Zusammenfassung des Wertpapierprospekts wird durch erhöhte Anforderungen an Format und Inhalt sowie ein strengeres Haftungsregime aufgewertet. Hierdurch wird den Anlegern eine fundierte Anlageentscheidung erleichtert. Daneben enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes sowie Änderungen des Börsengesetzes.
- Die zweite und dritte Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93) wurde mit Blick auf die neue Beschwerdemöglichkeit für Parteien vor einer Wahl beim Bundesverfassungsgericht notwendig, sofern ihre Wahlteilnahme vom Bundeswahlausschuss abgelehnt wird. Diese wird durch unser Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen eingeräumt, das ebenfalls beraten wird. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen wollen wir die Bestimmungen des Wahlrechtes ergänzen. Für Parteien, deren Wahlteilnahme durch den Bundeswahlausschuss abgelehnt wird, soll eine neue Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht noch vor der Wahl eingeführt werden. Das Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl soll durch Verbesserungen beim sogenannten subjektiven Rechtsschutz ebenfalls ergänzt werden.
- Mit der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes verbessern wir die Möglichkeiten für stärkere Energieeinsparung im Wärmebereich.
- Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) erreichen wir eine Rechtsvereinheitlichung und Verfahrensbeschleunigung im Planfeststellungsverfahren durch die Bündelung und Vereinheitlichung verschiedener, bisher über mehrere Fachgesetze verteilte, Sonderregelungen und Verfahrensbestimmungen im Verwaltungsverfahrensgesetz. Eng in den Gesetzgebungsprozess eingebunden sind die Länder. Neben diesen Aspekten wird ein neues Instrument der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingeführt. Es soll dazu beitragen, Großvorhaben besser vorzubereiten und Konflikte frühzeitig zu bereinigen oder zu vermeiden. Das Instrument greift bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben und steht einem möglichst großen Personenkreis offen. Die zuständige Behörde muss nach der neuen Regelung auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinwirken, ohne aber dazu verpflichtet zu sein.
- Mit dem zwischen den Fraktionen der CDU/CSU und FDP abgestimmten Antrag Myanmar – Reformkräfte unterstützen, den Wandel beschleunigen, Perspektiven eröffnen wollen wir auf die ungewöhnliche Situation in Myanmar reagieren, wo sich der äußerst seltene Fall beobachten lässt, dass sich eine Diktatur offenbar aus sich selbst heraus wandelt und zunehmend die Teilhabe der Bevölkerung zulässt. Im Rahmen unserer wertegeleiteten Außenpolitik muss dieser Prozess trotz der ermutigenden Signale, die wir nicht zuletzt mit dem zunehmend freien Agieren der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi als Sprachrohr der Opposition verbinden, weiterhin kritisch begleitet werden: Viele Verstöße gegen die Menschen- und Bürgerrechte sind noch nicht behoben. Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, die Reformkräfte vor Ort weiter zu unterstützen, um so den friedlichen Wandel zu beschleunigen und eine neue, demokratische Gesellschaft aufzubauen. In einer wirtschaftlichen und hochschulpolitischen Zusammenarbeit mit Myanmar liegt eine Chance, diesen Prozess weiter zu befördern.
- Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Wasser und Ernährung sichern weist auf den steigenden Wasserbedarf, insbesondere in den ländlichen Regionen von Entwicklungsländern, hin, der unter anderem durch das Wachstum der Weltbevölkerung aber auch dem Klimawandel und eine schlechte Ressourceneffizienz beeinflusst wird. Wir wollen Ansätze zur Lösung aufzeigen – durch die Nutzung neuer Technologien, in der Vermittlung und Anwendung von in Deutschland vorhandenen Wissens, aber auch in der Stärkung der regionalen Prognostik von drohenden Dürren und Hungerkatastrophen, etwa über eine Bündelung in einer Hand, und der gezielten Verbreitung. Die Bundesregierung wird aufgefordert, international im Rahmen des Rio+20-Prozesses verstärkt auf die Bedeutung des Themas hinzuweisen und den Wassersektor als einen Schwerpunktbereich deutscher Entwicklungszusammenarbeit zu begreifen. Deutschland kann aufgrund des im Land vorhandenen Kenntnisreichtums viel dazu beitragen, zielgenaue Lösungsansätze zu befördern.
- Die Fraktionen CDU/CSU und FDP begrüßen mit ihrem Antrag Aktionsplan Nanotechnologie 2015 gezielt weiterentwickeln die durch die Bundesregierung vorgestellte programmatische Basis für anstehende Forschungsschwerpunkte und Aktionslinien in diesem Feld. Themen wie die Risikoforschung und -bewertung sollen auch in einem öffentlich zu führenden Dialog unter Berücksichtigung der Chancen der neuen Technologie eingebracht werden. Ziel des Aktionsplanes ist die Anwendung einer sicheren und nachhaltigen Nanotechnologie in Bildung und Forschung zur Lösung von Problemen insbesondere etwa in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Umwelt- und Klimaschutz und zur Sicherung der Energieversorgung. Zentral erscheint uns die Erreichung einer richtigen Balance bei der Erforschung der Risiken und Chancen der Nanotechnologie, zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Verbraucherschutz. Daneben fordern wir die Bundesregierung auf, auf eine angepasste Weiterentwicklung des bestehenden differenzierten EU- Regelungssystems hinzuwirken. Parallelstrukturen und überbordende bürokratische Anforderungen sind ohne Abstriche für den Schutz der Verbraucher zu verhindern.
- In der ersten Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes bereiteten wir einen weiteren Schritt zur Umsetzung des bereits im August 2010 durch die Bundesregierung beschlossenen Projektes „Open Government“ vor. Mit dem Projekt wollen wir grundsätzlich die Entstehung einer vernetzten, bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung befördern. Das Gesetz regelt die Nutzungsbedingungen für Geodaten einschließlich dazugehöriger Metadaten, die Nutzern damit grundsätzlich geldleistungsfrei zu Verfügung stehen. In der einheitlichen und verbindlichen Regelung der Nutzung macht der Bund das Wertschöpfungspotenzial der Daten nutzbar und trägt zum Bürokratieabbau bei.
- Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Die Republik Sudan und Südsudan stabilisieren will dazu beitragen, dass ein dauerhafter Frieden zwischen den Republiken Sudan und Südsudan erreicht werden kann. Nach der friedlichen Teilung der Staaten und der Aufnahme des Südsudan als 193. Staat in die Gemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich die Lage vor Ort nicht entspannt. Verteilungskämpfe, die Auseinandersetzung über die in Teilen noch nicht von beiden Seiten akzeptierte Grenzziehung und durch Nichtregierungsorganisationen berichtete Racheakte der Regierung des Sudan am Volk der Nuba führen zu einer kontinuierlichen Verschärfung der Situation. Die Bundesregierung wird aufgefordert, beide Staaten und deren Verhältnis untereinander weiterhin im Rahmen der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu begleiten.
- In der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz des von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten eingebrachten Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz sowie des durch die Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes wollen wir zu einer Verbesserung der Informationen über die Organspende und damit die Erhöhung der Organspendebereitschaft erreichen
- Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Tourismus in ländlichen Räumen – Potenziale erkennen, Chancen nutzen zielt auf eine Verbesserung des Kenntnisstandes über und eine gezieltere Nutzung der Möglichkeiten des Tourismus in den ländlichen Räumen in Deutschland. Insbesondere die Frage, ob und in wie weit sich der Tourismus angesichts des demografischen Wandels als Instrument der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen nutzen lässt, ist hier von Belang.
III. Daten und Fakten
- Anteil der männlichen Beschäftigten in Kindertagesbetreuung steigt. Der Anteil der männlichen Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung hat in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs erfahren. Im März 2011 waren in Deutschland gut 3,6% der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung männlich. Rund 16.700 Männer übten folglich eine pädagogische Betreuungstätigkeit für Kinder in einer Kindertageseinrichtung aus oder waren als Tagesvater aktiv. Die Anzahl der männlichen Beschäftigten in diesem Bereich hat sich damit seit März 2007 um 50% gesteigert. Damals waren etwa 2,9% der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung männlich. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
- Höchster Monatswert bei Ein- und Ausfuhren im März. Der Warenwert von Einfuhren und Ausfuhren hat im März 2012 eine Rekordsumme erzielt: Insgesamt wurden Waren im Wert von 98,8 Mrd. € ausgeführt und Waren im Wert von 81,5 Mrd. € eingeführt. Laut Statistischem Bundesamt erhöhten sich die deutschen Ausfuhren gegenüber März 2011 um 0,7% und die Einfuhren um 2,6% und verzeichneten somit die höchsten jemals gemeldeten Monatswerte. Dementsprechend schloss die Außenhandelsbilanz im März 2012 mit einem Überschuss von 17,4 Mrd. € ab, kalender- und saisonbereinigt lag der Überschuss bei 13,7 Mrd. €. Nach vorläufigen Berechnungen der Bundesbank schloss damit die Leistungsbilanz zusammen mit den Salden für Dienstleistungen (+1,3 Mrd. €), Erwerbs- und Vermögenseinkommen (+5,7 Mrd. €), laufende Übertragungen (-3,5 Mrd. €) sowie Ergänzungen zum Außenhandel (+1,2 Mrd. €) im März 2012 mit einem Überschuss von 19,8 Mrd. € ab. Im März 2011 hatte die deutsche Leistungsbilanz bei einem Saldo von 21,3 Mrd. € gelegen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)