Siebert Direkt

I. Die politische Lage in Deutschland

Blick nach vorn. Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen war bitter für die  Union – und ihre Folgen werden teuer für die Menschen im bevölkerungsreichsten Land der Bundesrepublik, wenn die rot-grüne Regierung ihren Verschuldungskurs fortsetzt. Umso mehr kommt es auf Stabilität und Verlässlichkeit in der Bundespolitik an – Luftschlösser zu bauen,  hilft niemandem. Wer, wie die SPD, das Heil in Eurobonds sucht,  vergemeinschaftet europäische Schulden und erreicht damit nichts – außer  mehr Haftung für deutsche Steuerzahler. Die Grünen, die sonst jedwedes  Wachstum verteufeln, fordern in Europa schuldenfinanzierte  Wachstumsprogramme.
  • Die Piraten versprechen Transparenz, führen  Vorstandssitzungen neuerdings hinter verschlossenen Türen durch und  beziehen beim angeblichen demokratischen Wundermittel „Liquid Feedback“  nicht einmal ein Viertel ihrer Mitglieder ein. Und zu guter Letzt zerlegt sich die  Linke in einen Ost- und einen Westflügel und weiß nicht, ob Kader aus dem  Osten oder der selbsternannte Retter von der Saar die alte Führung  hinwegfegen soll.  Die Zeiten sind zu ernst für Experimente. Die christlich-liberale Koalition wird ihre Arbeit für Deutschland und Europa fortsetzen. Unsere Bilanz ist  hervorragend: Dem Land geht es gut - Deutschland ist Wachstumsmotor in  Europa. Nicht nur unsere Exporte, sondern auch unsere Importe erreichen  Rekordniveau: Nie haben wir unseren Nachbarn so viele Waren abgekauft  und so zur Stabilisierung der Wirtschaft dort beigetragen. In Deutschland  steigen die Löhne und Gehälter, wir erleben endlich Tarifabschlüsse über  Inflationsniveau und ernten damit die Früchte vergangener  Reformanstrengungen. Daher bleibt richtig, gerade mit Blick auf Europa:  Wachstum kann man nachhaltig nicht durch steuergeldfinanzierte  Konjunkturstrohfeuer kaufen. Wachstum muss erarbeitet werden und braucht  strukturelle Reformen sowie einen ungeschminkten Blick auf die Wirklichkeit:  Wir sagen: Wachstum und Stabilität sind kein Gegensatz, sondern zwei Seiten  derselben Medaille.  
  • Fortschritt durch Innovation. Bundesforschungsministerin Schavan legt mit  dem Bundesbericht Forschung und Innovation 2012 beeindruckende Zahlen  vor, die belegen, dass unser Land zu den weltweit führenden und  innovativsten Nationen gehört. Die Ausgaben für Forschung, Wissenschaft  und Entwicklung konnten seit 2005 um mehr als 50% gesteigert werden, von  9 Mrd. € (2005) auf mittlerweile 13,7 Mrd. € (2011). Dies entspricht einer  Steigerung des Anteils dieser Aufwendungen am Bruttoinlandsprodukt (BIP)  von 2,51% auf 2,82%. Deutschland liegt damit deutlich über dem EU-weiten  Schnitt von knapp 1,9% und erreicht bereits 2010 beinahe das angestrebte  Ziel von 3% des BIP. Auch die Expertenkommission Forschung und  Innovation (EFI) beurteilt diese Zwischenbilanz positiv und stellt fest, dass die  bis 2005 andauernde „Forschungsflaute“ damit eindeutig beendet ist.  Neben der Spitzentechnologie konnte auch die Ausbildungs- und  Wissenschaftsförderung des Bundes insgesamt weiter deutlich verstärkt  werden. Mit den drei Reforminitiativen des Bundes und der Länder zugunsten  des Wissenschaftsstandortes Deutschland, der Exzellenzinitiative mit einem  Fördervolumen von 1,9 Mrd. €, dem Hochschulpakt mit einem  Gesamtfördervolumen von mindestens 4,7 Mrd. € bis 2015 und dem Pakt für  Forschung und Innovation für außeruniversitäre Forschung stärkt die  christlich-liberale Koalition die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes  Deutschland. Mit mehr als 290.000 Absolventen im Jahr 2010 erreichen  bereits knapp 30% eines Altersjahrgangs einen Hochschulabschluss.  Mit unserer Politik zugunsten des Wissenschafts- und Innovationsstandortes  Deutschland ist es gelungen, die Voraussetzung für ein nachhaltiges  Wachstum zu schaffen. Die in der integrativen High-Tech-Strategie der  Bundesregierung benannten und durch sie besonders unterstützten  Schlüsseltechnologien betreffen Themen, in denen dringend Antworten für die  Probleme unserer bald von neun Milliarden Menschen bevölkerten Erde  ermittelt und bereitgestellt werden müssen – hier werden Produkte,  Dienstleistungen und Technologien „Made in Germany“ dringend gebraucht.  Mit neuen Impulsen wie der „Initiative Abschluss“ schließlich sorgen wir für  eine stetige Verbesserung des Übergangs von Ausbildung in den Beruf und  unterstützen die Berufliche Bildung. Auch die Bündnisse für Bildung, die wir ab  2013 finanzieren werden, sollen zusätzlich dazu beitragen, dass es in  Deutschland noch mehr individuelle Erfolgsgeschichten gibt. Nicht zuletzt  werden wir mit der Debatte um die Regierungserklärung deutlich machen, dass wir es uns angesichts der ungebrochen positiven Entwicklung unserer  Wirtschaft nicht leisten können, Potenziale ungenutzt zu lassen.  
  • Neuregelung der Organspende – Niemand wird gezwungen. In  Deutschland warten pro Jahr mehr als 12.000 Menschen auf ein  Spenderorgan, davon 8.000 auf eine Niere. Die moderne Medizin kann die  Lebenserwartung und die Lebensqualität von Patienten mit schweren  Erkrankungen von Organen deutlich verbessern. Ohne Organe, die von  Spendern zu Verfügung gestellt werden, erreicht sie jedoch früher ihre  Grenzen – statistisch gesehen sterben täglich drei auf ein Spenderorgan  Wartende, da das Angebot an transplantationsfähigen Organen zu gering ist.  Mit unserem Gesetz wollen wir dazu beitragen, Klarheit zu schaffen und die  Lage der Patienten zu verbessern.  Die Entscheidung über eine Organspende ist eine sehr persönliche

Angelegenheit eines jeden einzelnen Bürgers. Im Gesetz zur Regelung der  Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz geht es daher um  Organspende und nicht um eine „Organbereitstellungspflicht“. Es wird  niemand gezwungen sich zu entscheiden und einen Spenderausweis  auszufüllen. Es wird vielmehr jeder Bürger in die Lage versetzt und  aufgefordert, sich zu Lebzeiten mit der Frage seiner Spendenbereitschaft  ernsthaft zu befassen. Jeder wird gebeten, sich zu äußern – angesichts der  Tatsache, dass eine derartige Entscheidung Leben retten kann, erscheint  diese Bitte gering. Nicht zuletzt, da Deutschland in der  Organspendebereitschaft im EU-Vergleich auf den hinteren Rängen steht.  Neben der Einführung dieser sogenannten Entscheidungslösung wird die  Möglichkeit geschaffen, die Bereitschaft zur Organspende künftig freiwillig auf  der Gesundheitskarte dokumentieren zu lassen.  

  • Meilenstein der Energiewende. Mit der zweiten und dritten Lesung des  Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) setzen  wir breitenwirksame Impulse zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der  Wärmebereich ist ein schlafender Riese für weniger Energieverbrauch und  reduzierten CO2-Ausstoß. Unter anderem heben wir die Sätze aller  Förderklassen einschließlich des Wärmenetzausbaus an, schaffen eine  Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern und erhöhen den Zuschlag  für Anlagen, die ab 2013 in steigendem Umfang dem EU-Emissionshandel  unterliegen. Zukünftig können auch mit KWK-Anlagen nachgerüstete  Kondensationskraftwerke gefördert werden, während es bei  Anlagenmodernisierungen zu Erleichterungen kommt. Für Betreiber kleiner  Anlagen führen wir Bürokratieabbau, Verfahrenserleichterungen und  Förderoptionen ein. Unser politisches Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 einen  25%-Anteil der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen an der gesamten  Stromerzeugung zu erreichen.
  • Tourismus in ländlichen Räumen – Potenziale erkennen, Chancen  nutzen. Deutschland ist schön. Seine Kulturlandschaften zeugen von einer  langen und ereignisreichen Geschichte und stellen für Viele eine  traditionsreiche Heimat dar. Seine Naturlandschaften sind Rückzugsräume  seltener Arten und Orte der Artenvielfalt, aber auch der Erholung. Um unser  natürliches und kulturelles Erbe auf Dauer zu bewahren, müssen die  ländlichen Räume wirtschaftlich attraktive Regionen bleiben. Die christlich- liberale Koalition hat es sich daher zum Ziel gesetzt, neue Impulse für die  durch den demografischen Wandel frühzeitig und besonders deutlich  betroffenen ländlichen Regionen Deutschlands zu erzeugen. Der Tourismus  stellt ein wirtschaftliches Schwergewicht in Deutschland dar. Neueste Studien  belegen: 2010 sind in Deutschland knapp 280 Mrd. € von Reisenden und  Urlaubern umgesetzt worden. Mit direkten und indirekten Auswirkungen trägt  der Tourismus damit zu knapp 10% der Wertschöpfung und ca. 12% der  Beschäftigung in Deutschland bei.

Die ländlichen Räume sind schon jetzt beliebte Reise- und Urlaubsziele, ihr  Anteil an Umsatz und Wertschöpfung scheint jedoch im Vergleich zu Städten  und Ballungszentren steigerungsfähig. Dies gilt besonders angesichts der  herausgehobenen Bedeutung, die der Tourismus in ländlichen Räumen für  Einkommen und Arbeitsplätze besitzt. Unser Antrag begrüßt die gute Vorarbeit  der Bundesregierung zu diesem Thema, so etwa im Rahmen des Projekts  „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen.“ Gleichzeitig fordern wir die  Bundesregierung dazu auf, weitere Möglichkeiten für die Verbesserung der  Perspektive des Tourismus in ländlichen Räumen zu prüfen, so etwa in  Kontakt mit der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V., in der Definition und  Nutzung der Gemeinschaftsaufgaben, bei der Neuausrichtung der EU- Strukturfonds, aber auch mit Blick auf die auch für den ländlichen Tourismus  unverzichtbare flächendeckende Versorgung Deutschlands mit einer  Breitband-Infrastruktur.

Über den Antrag hinaus berät die Koalitionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume –  regionale Vielfalt“ seit März intensiv über konkrete Vorschläge, mit denen die  Zukunft der ländlichen Räume gesichert werden kann. Auf einem  gemeinsamen Kongress der Fraktionen von CDU/CSU und FDP am 11. Juni  2012 werden wir drei Schwerpunktebereiche beleuchten und mit unseren  Gästen diskutieren.  

 

II. Die Woche im Parlament  

  • Mit der Regierungserklärung Fortschritt durch Innovation durch  Bundesministerin Dr. Annette Schavan wiesen wir auf die großen Erfolge hin,  die wir im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und  Forschung seit 2005 erreicht haben.   
  • In erster Lesung kam ein Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU)  Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März  2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default  Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz) zur Beratung, das sich mit  den sog. Leerverkäufen von Aktien und Anleihen befasst. Die EU-Verordnung,  die mit diesem Gesetz in deutsches Recht überführt werden soll, enthält  unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum  Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen sind, sowie von  Staatsanleihen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union.  Desweiteren werden Credit Default Swaps auf Staatsanleihen der EU- Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Union verboten, die keinen  Absicherungszwecken dienen. Ebenfalls geregelt sind Netto- Leerverkaufspositionen in den genannten Papieren, die ab einem geregelten  Schwellenwert bei den Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen. Die  Regelungen entsprechen mit Ausnahme der Vorschriften zur  Zwangseindeckung weitgehend dem im Juli 2010 erlassenen Gesetz zur  Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte.   
  • Mit der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zur Umsetzung der  Richtlinie 2012/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes setzten wir  im Wesentlichen eine Änderungsrichtlinie um, die den Prospekt betrifft, der  beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum  Handel zu veröffentlichen ist. Weiterhin wird die Richtlinie zur Harmonisierung  der Transparenz-Anforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten,  deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind,  geändert. Die durch die EU-Richtlinie erforderlichen Änderungen zielen zum  einen auf die Entlastung von Emittenten und Finanzintermediären von  unnötigem bürokratischem Aufwand. Zum anderen werden die Effizienz und  Klarheit bestimmter Regelungen erhöht und der Anlegerschutz verbessert. Die  Zusammenfassung des Wertpapierprospekts wird durch erhöhte  Anforderungen an Format und Inhalt sowie ein strengeres Haftungsregime  aufgewertet. Hierdurch wird den Anlegern eine fundierte Anlageentscheidung  erleichtert. Daneben enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen des  Wertpapierprospektgesetzes sowie Änderungen des Börsengesetzes.  
  • Die zweite und dritte Lesung eines Gesetzes zur Änderung des  Grundgesetzes (Artikel 93) wurde mit Blick auf die neue  Beschwerdemöglichkeit für Parteien vor einer Wahl beim  Bundesverfassungsgericht notwendig, sofern ihre Wahlteilnahme vom  Bundeswahlausschuss abgelehnt wird. Diese wird durch unser Gesetz zur  Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen eingeräumt, das ebenfalls  beraten wird. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in  Wahlsachen wollen wir die Bestimmungen des Wahlrechtes ergänzen. Für  Parteien, deren Wahlteilnahme durch den Bundeswahlausschuss abgelehnt  wird, soll eine neue Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht  noch vor der Wahl eingeführt werden. Das Wahlprüfungsverfahren nach der  Wahl soll durch Verbesserungen beim sogenannten subjektiven Rechtsschutz  ebenfalls ergänzt werden.    
  • Mit der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes verbessern wir die Möglichkeiten für stärkere  Energieeinsparung im Wärmebereich.
  • Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und  Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) erreichen  wir eine Rechtsvereinheitlichung und Verfahrensbeschleunigung im  Planfeststellungsverfahren durch die Bündelung und Vereinheitlichung  verschiedener, bisher über mehrere Fachgesetze verteilte, Sonderregelungen  und Verfahrensbestimmungen im Verwaltungsverfahrensgesetz. Eng in den  Gesetzgebungsprozess eingebunden sind die Länder. Neben diesen  Aspekten wird ein neues Instrument der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“  eingeführt. Es soll dazu beitragen, Großvorhaben besser vorzubereiten und  Konflikte frühzeitig zu bereinigen oder zu vermeiden. Das Instrument greift  bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben und steht einem möglichst  großen Personenkreis offen. Die zuständige Behörde muss nach der neuen  Regelung auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinwirken, ohne aber dazu verpflichtet zu sein.  
  • Mit dem zwischen den Fraktionen der CDU/CSU und FDP abgestimmten  Antrag Myanmar – Reformkräfte unterstützen, den Wandel  beschleunigen, Perspektiven eröffnen wollen wir auf die ungewöhnliche  Situation in Myanmar reagieren, wo sich der äußerst seltene Fall beobachten  lässt, dass sich eine Diktatur offenbar aus sich selbst heraus wandelt und  zunehmend die Teilhabe der Bevölkerung zulässt. Im Rahmen unserer  wertegeleiteten Außenpolitik muss dieser Prozess trotz der ermutigenden  Signale, die wir nicht zuletzt mit dem zunehmend freien Agieren der  Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi als Sprachrohr der Opposition  verbinden, weiterhin kritisch begleitet werden: Viele Verstöße gegen die  Menschen- und Bürgerrechte sind noch nicht behoben. Wir fordern daher die  Bundesregierung dazu auf, die Reformkräfte vor Ort weiter zu unterstützen,  um so den friedlichen Wandel zu beschleunigen und eine neue,  demokratische Gesellschaft aufzubauen. In einer wirtschaftlichen und  hochschulpolitischen Zusammenarbeit mit Myanmar liegt eine Chance, diesen  Prozess weiter zu befördern.
  • Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Wasser und Ernährung  sichern weist auf den steigenden Wasserbedarf, insbesondere in den  ländlichen Regionen von Entwicklungsländern, hin, der unter anderem durch  das Wachstum der Weltbevölkerung aber auch dem Klimawandel und eine  schlechte Ressourceneffizienz beeinflusst wird. Wir wollen Ansätze zur  Lösung aufzeigen – durch die Nutzung neuer Technologien, in der Vermittlung  und Anwendung von in Deutschland vorhandenen Wissens, aber auch in der  Stärkung der regionalen Prognostik von drohenden Dürren und  Hungerkatastrophen, etwa über eine Bündelung in einer Hand, und der  gezielten Verbreitung. Die Bundesregierung wird aufgefordert, international im  Rahmen des Rio+20-Prozesses verstärkt auf die Bedeutung des Themas  hinzuweisen und den Wassersektor als einen Schwerpunktbereich deutscher  Entwicklungszusammenarbeit zu begreifen. Deutschland kann aufgrund des  im Land vorhandenen Kenntnisreichtums viel dazu beitragen, zielgenaue  Lösungsansätze zu befördern.  
  • Die Fraktionen CDU/CSU und FDP begrüßen mit ihrem Antrag Aktionsplan  Nanotechnologie 2015 gezielt weiterentwickeln die durch die  Bundesregierung vorgestellte programmatische Basis für anstehende  Forschungsschwerpunkte und Aktionslinien in diesem Feld. Themen wie die  Risikoforschung und -bewertung sollen auch in einem öffentlich zu  führenden Dialog unter Berücksichtigung der Chancen der neuen Technologie  eingebracht werden. Ziel des Aktionsplanes ist die Anwendung einer sicheren  und nachhaltigen Nanotechnologie in Bildung und Forschung zur Lösung von  Problemen insbesondere etwa in den Bereichen Gesundheitsvorsorge,  Umwelt- und Klimaschutz und zur Sicherung der Energieversorgung. Zentral  erscheint uns die Erreichung einer richtigen Balance bei der Erforschung der  Risiken und Chancen der Nanotechnologie, zwischen wirtschaftlicher Nutzung  und Verbraucherschutz. Daneben fordern wir die Bundesregierung auf, auf  eine angepasste Weiterentwicklung des bestehenden differenzierten EU- Regelungssystems hinzuwirken. Parallelstrukturen und überbordende  bürokratische Anforderungen sind ohne Abstriche für den Schutz der  Verbraucher zu verhindern.   
  • In der ersten Lesung eines Gesetzes zur Änderung des  Geodatenzugangsgesetzes bereiteten wir einen weiteren Schritt zur  Umsetzung des bereits im August 2010 durch die Bundesregierung  beschlossenen Projektes „Open Government“ vor. Mit dem Projekt wollen wir  grundsätzlich die Entstehung einer vernetzten, bürgerfreundlichen und  transparenten Verwaltung befördern. Das Gesetz regelt die  Nutzungsbedingungen für Geodaten einschließlich dazugehöriger Metadaten,  die Nutzern damit grundsätzlich geldleistungsfrei zu Verfügung stehen. In der  einheitlichen und verbindlichen Regelung der Nutzung macht der Bund das  Wertschöpfungspotenzial der Daten nutzbar und trägt zum Bürokratieabbau  bei. 
  • Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Die Republik Sudan und  Südsudan stabilisieren will dazu beitragen, dass ein dauerhafter Frieden  zwischen den Republiken Sudan und Südsudan erreicht werden kann. Nach  der friedlichen Teilung der Staaten und der Aufnahme des Südsudan als 193.  Staat in die Gemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich die Lage vor Ort  nicht entspannt. Verteilungskämpfe, die Auseinandersetzung über die in  Teilen noch nicht von beiden Seiten akzeptierte Grenzziehung und durch  Nichtregierungsorganisationen berichtete Racheakte der Regierung des  Sudan am Volk der Nuba führen zu einer kontinuierlichen Verschärfung der  Situation. Die Bundesregierung wird aufgefordert, beide Staaten und deren  Verhältnis untereinander weiterhin im Rahmen der deutschen Außen-,  Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu begleiten.
  • In der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zur Regelung der  Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz des von einer  fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten eingebrachten Gesetzes  zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz sowie  des durch die Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des  Transplantationsgesetzes wollen wir zu einer Verbesserung der  Informationen über die Organspende und damit die Erhöhung der  Organspendebereitschaft erreichen   
  • Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Tourismus in ländlichen  Räumen – Potenziale erkennen, Chancen nutzen zielt auf eine  Verbesserung des Kenntnisstandes über und eine gezieltere Nutzung der  Möglichkeiten des Tourismus in den ländlichen Räumen in Deutschland.  Insbesondere die Frage, ob und in wie weit sich der Tourismus angesichts des  demografischen Wandels als Instrument der nachhaltigen Entwicklung  ländlicher Regionen nutzen lässt, ist hier von Belang.  

 

III. Daten und Fakten  

  • Anteil der männlichen Beschäftigten in Kindertagesbetreuung steigt. Der  Anteil der männlichen Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung hat in den  letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs erfahren. Im März 2011 waren in  Deutschland gut 3,6% der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung  männlich. Rund 16.700 Männer übten folglich eine pädagogische  Betreuungstätigkeit für Kinder in einer Kindertageseinrichtung aus oder waren  als Tagesvater aktiv. Die Anzahl der männlichen Beschäftigten in diesem  Bereich hat sich damit seit März 2007 um 50% gesteigert. Damals waren etwa  2,9% der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung männlich.   (Quelle: Statistisches Bundesamt)   
  • Höchster Monatswert bei Ein- und Ausfuhren im März. Der Warenwert von  Einfuhren und Ausfuhren hat im März 2012 eine Rekordsumme erzielt:  Insgesamt wurden Waren im Wert von 98,8 Mrd. € ausgeführt und Waren im  Wert von 81,5 Mrd. € eingeführt. Laut Statistischem Bundesamt erhöhten sich  die deutschen Ausfuhren gegenüber März 2011 um 0,7% und die Einfuhren  um 2,6% und verzeichneten somit die höchsten jemals gemeldeten  Monatswerte. Dementsprechend schloss die Außenhandelsbilanz im März  2012 mit einem Überschuss von 17,4 Mrd. € ab, kalender- und saisonbereinigt  lag der Überschuss bei 13,7 Mrd. €. Nach vorläufigen Berechnungen der  Bundesbank schloss damit die Leistungsbilanz zusammen mit den Salden für  Dienstleistungen (+1,3 Mrd. €), Erwerbs- und Vermögenseinkommen  (+5,7 Mrd. €), laufende Übertragungen (-3,5 Mrd. €) sowie Ergänzungen zum  Außenhandel (+1,2 Mrd. €) im März 2012 mit einem Überschuss von  19,8 Mrd. € ab. Im März 2011 hatte die deutsche Leistungsbilanz bei einem  Saldo von 21,3 Mrd. € gelegen.    (Quelle: Statistisches Bundesamt)