Siebert Direkt

CDU/CSU Fraktion im Bundestag

I. Die politische Lage in Deutschland

Deutschland hat einen neuen Bundespräsidenten. Die Bundesversammlung hat am Sonntag mit überwältigender Mehrheit Joachim Gauck zum elften deutschen Bundespräsidenten gewählt. Es war das 15. Mal seit 1949, dass dieses Gremium zusammentrat. Wir gratulieren Joachim Gauck zu seiner Wahl und wünschen ihm Glück für seine Amtszeit und Gottes Segen. Wir haben mit ihm einen überzeugten Verfechter unserer freiheitlichen Demokratie gefunden.

Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen gescheitert. Es musste so kommen: Wer stabile Regierungsmehrheiten ausschlägt und sein Glück in einer Minderheits-regierung sucht, regiert gegen die Mehrheit im Land. Das allein ist in einer Demokratie fragwürdig genug. Noch schlimmer für das bevölkerungsreichste Land der Bundesrepublik aber war, dass der Minderheitsregierung der Mut fehlte, unbezahlbare linke Tagträume abzuwehren. Das Ergebnis ist fatal:

Während überall in Europa die Lehren aus der Verschuldungskrise gezogen wurden, haben SPD und Grüne die Neuverschuldung des Landes in unverantwortliche Höhen getrieben. Schon der rot-grüne Nachtragshaushalt 2010 war verfassungswidrig. Selbst dieses objektive Signal des Scheiterns haben SPD und Grüne missachtet. Mit ihrem neuen Haushaltsentwurf wollten SPD und Grüne ihre Schuldenpolitik zu Lasten der künftigen Generationen ungeniert fortsetzen. Insofern war es folgerichtig, dass die Reißleine jetzt bei den Haushaltsberatungen gezogen wurde.

 

Nun haben die Wähler das Wort. Die Alternativen sind klar wie selten: Nordrhein-Westfalen wird jetzt entscheiden, ob es die rückwärtsgewandte rot-grüne Politik des leichten Geldes zu Lasten unserer Kinder fortsetzen will, oder ob es den schwierigeren, aber richtigen Weg solider, verlässlicher und generationengerechter Politik unter CDU-Führung einschlagen will.  

Entscheidungslösung bei Organspende wird konkret. An diesem Donners-tag begann mit einer großen Debatte die parlamentarische Beratung des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz, das gemeinsam von Abgeordneten aller Fraktionen eingebracht wurde. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland derzeit 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan warten, ist das eine gute Nachricht.

Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegt, dass gut informierte Menschen der Organspende insgesamt positiver gegenüberstehen. Hier setzt der Gesetzentwurf an, indem die Bürger in unserem Land künftig über die Organspende besser informiert werden. So soll jeder in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage seiner eigenen Spendenbereitschaft ernsthaft auseinanderzusetzen. Zudem soll jeder ausdrücklich aufgefordert werden, freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben. Dabei wird die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen nicht eingeschränkt.

Mit dem Gesetzentwurf konkretisieren wir die allgemeinen Aufklärungspflichten im Transplantationsgesetz. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen in einem ersten Schritt dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten geeignetes Informationsmaterial zur Organspende zur Verfügung zu stellen. Auch sollen sie im Zusammenhang mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte oder mit der Beitragsmitteilung einen Organspendeausweis bereitstellen, auf dem man seine Entscheidung bezüglich der Organspendenbereitschaft dokumentieren kann. Erstmalig werden hierzu alle Bürger im Laufe des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes angeschrieben.

Solange eine Speicherung der Organspendenerklärung auf der Gesundheits-karte noch nicht möglich ist, werden die Versicherten in einem regelmäßigen Abstand von zwei Jahren informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefor-dert. Nach der Aufforderung im Jahre 2017 geschieht dies noch alle fünf Jahre. Ferner werden Bund und Länder verpflichtet, bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten wie Pass, Personalausweis oder Führerschein geeignetes Aufklärungsmaterial zur Organspende sowie einen Organspendeausweis zur Verfügung zu stellen.

Griechenland hat Schuldenschnitt erreicht. Eine wichtige Nachricht der ver-gangenen Woche ist beinahe untergegangen: Der Internationale Währungsfonds (IWF) beteiligt sich am zweiten Rettungspaket für Griechenland. Das haben wir genauso zur Voraussetzung für unsere Hilfe gemacht wie die Privatgläubigerbeteiligung. Beides ist nun erreicht. Es ist also auch unser Erfolg, dass Griechenland in seiner besonders schwierigen Lage nun einen Schuldenschnitt mit der erforderlichen Beteiligung von 95 Prozent der Privatgläubiger erreichen konnte. Der Anleiheumtausch ist trotz Auslösung von Kreditausfallversicherungen (CDS) sowie der Angst vor Ansteckungseffekten und ungeordneten Marktverhältnissen ruhig verlaufen. EZB, EU-Kommission und IWF haben als Troika gemeinsam festgestellt, dass Griechenland inzwischen alle geforderten vordringlichen Maßnahmen vollständig erfüllt. Somit ist der Weg für das zweite Hilfspaket in Höhe von 94,5 Mrd. Euro frei. Es freut uns sehr, dass der IWF dazu zusätzlich 18 Mrd. Euro beisteuert. Griechenland muss nun weiter seine Hausaufgaben machen und die notwendigen Reformen durchführen. Deutschland ist bereit, das Land dabei zu unterstützen. Griechenland und die Eurozone sind noch nicht über den Berg, aber wir haben einen großen Schritt zur Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit erreicht. Das ist Grund für Zuversicht.


II.                 Die Woche im Parlament

Mit der ersten Lesung des von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz sowie eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes begann die parlamentarischen Beratungen über Regelungen, die eine Verbesserung der Informationen über die Organspende und damit die Erhöhung der Organspendebereitschaft zum Ziel haben.

Am Freitag debattierten wir den Agrarpolitischen Bericht 2011 der Bundesregierung, der alle vier Jahre über längerfristige Entwicklungen im Bereich Landwirtschaft und ländliche Räume informiert. Die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft ist unter Unionsministern in einem guten Zustand: Die Agrarbranche erzielte mit den ihr vor- und nachgelagerten Bereichen im Stichjahr 2009 rund 6,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der deutschen Wirtschaft. Damit waren im selben Jahr etwa 5 Millionen Menschen in der Landwirtschaft beschäftigt. Auch auf internationalen Märkten ist die Branche erfolgreich, wie die steigenden Exportzahlen zeigen: Die deutsche Ernährungswirtschaft verdient jeden vierten Euro im Export. Als große Herausforderungen an die Land- und Ernährungswirtschaft beschreibt der Bericht die hoch volatilen Rohstoffmärkte und steigenden Rohstoffpreise, den Klimawandel und die Bewältigung des Hungerproblems in armen Ländern. Die politisch größte Herausforderung wird allerdings die Gestaltung einer Gemeinsamen Agrarpolitik unter dem Dach der Europäischen Union nach 2013 sein. Das bisherige Zwei-Säulen-Modell, das einerseits Direktzahlungen umfasst und andererseits auf Programmen zur Entwicklung der ländlichen Räume, Umweltmaßnahmen und Ausgleichszulagen basiert, soll laut Bundesregierung beibehalten werden. Dafür wird sie sich auch in Verhandlungen mit der EU-Kommission einsetzen.

Mit der ersten Lesung des durch die Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntG) begannen wir damit, die Leistungstransparenz in diesem Bereich der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Vergütung der voll- und teilstationären Leistungen der entsprechenden Einrichtungen wird nicht mehr krankenhausindividuell vereinbart, sondern bundeseinheitlich kalkuliert. Diese Verknüpfung von Leistung und Vergütung wird dazu beitragen, dass die Ressourcen krankenhausintern wie auch krankenhausübergreifend effizienter eingesetzt werden. Es wird leichter, Versorgungsstrukturen zu analysieren, zu vergleichen und zu verbessern.

Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Forschung zur Sicherung der weltweiten Ernährung lenken wir den Blick auf die fast eine Milliarde Menschen, die heute vor allem in Entwicklungsländern noch immer Hunger leiden. Von Mangelernährung ist eine weitere Milliarde Menschen betroffen. Bis zum Jahr 2050 wird der Bedarf an Nahrungsmitteln um etwa 50 Prozent steigen, da mit einem Bevölkerungswachstum auf 9,3 Milliarden Menschen gerechnet wird. Zentraler Baustein im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung ist die Forschung. Der Antrag fordert daher dazu auf, hier einen breiten Ansatz zu verfolgen und von einer Gesamtbetrachtung des Ernährungssystems auszugehen. Neben der Produktionssteigerung sollen Nachernteverluste beim Transport oder bei der Lagerung in den Blick genommen werden. Chancen liegen zudem in der Grünen Gentechnologie und in konventionellen Züchtungsverfahren. Da Afrika besonders betroffen ist, soll hier ein Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit liegen.

Mit den aktuellen Vorfällen in Weißrussland beschäftigten wir uns in einer vereinbarten Debatte. In der ehemaligen Sowjetrepublik wurden zwei angebliche U-Bahn-Attentäter nach einem unfairen Verfahren hingerichtet. Die Geständnisse sollen dabei sogar durch Folter zustande gekommen sein. Dies ist exemplarisch für die letzte Diktatur in Europa. Weißrussland ist auch das einzige Land in Europa, in dem noch die Todesstrafe verhängt wird.

Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für eine moderne und umfassende Betreuungskommunikation im Einsatz unterstützen wir unsere Soldaten dabei, auch im Einsatz den engen Dialog mit den Angehörigen in der Heimat aufrechtzuerhalten. Die Angehörigen belastet neben der räumlichen Distanz oft auch die Angst um den geliebten Menschen. Eine funktionierende Kommunikation mit den Angehörigen trägt wesentlich dazu bei, stressbedingten Belastungsstörungen zu begegnen. Kommunikationsmedien sind dabei von erheblicher Bedeutung. So sollen der Zugang zum Internet und der Einsatz von Videotelefonie verbessert werden. Begrenzungen für kostenlose Telefonanrufe wollen wir aufheben. Mit dem Antrag bringt der Deutsche Bundestag seine besondere Fürsorgepflicht gegenüber der Bundeswehr zum Ausdruck.

Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Potenziale der Einrichtungen des Bundes mit Ressortforschungsaufgaben stärken unterstützen wir die Bundesregierung darin, den Modernisierungsprozess im Bereich der Ressortforschung konsequent fortzusetzen. Im Bereich des Bundes verfügen insgesamt 46 Behörden, Institute und Einrichtungen über mehr als 2 Mrd. Euro, um das jeweilige Ressort bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch Forschung, Politikberatung und sonstige Sachaufgaben zu unterstützen. Der Wissenschaftsrat bescheinigt der Ressortforschung gute bis sehr gute wissenschaftliche Qualität. Zugleich zeigt die Überprüfung Verbesserungsvorschläge auf, die wir aufgreifen: Bereinigung der Liste der Ressortforschungseinrichtungen, bessere Abstimmung der Forschungsagenden, regelmäßige Evaluationen, qualitätsgesicherte Besetzung wissenschaftlicher Leitungspositionen, bessere internationale Vernetzung und Stärkung der Eigenverantwortung auch von Ressortforschungseinrichtungen.

Mit der ersten Lesung der Entwürfe für ein Gesetz zur Übertragung von Auf-gaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare sowie für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) setzen wir ein Gesetzespaket des Bundesrates auf die Tagesordnung, mit der die Justiz effizienter gemacht werden soll. Hier geht es u.a. um die Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz, die Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten, die amtliche Aufnahme des Nachlassinventars oder Vollmachtsbescheinigungen als Grundlage für Register- und Grundbucheintragungen. Die geplante Übertragung von Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare soll laut Bundesrat durch eine Verfassungsänderung abgesichert werden. Hierüber und über die fachlichen Details wird im Gesetzgebungsverfahren zu beraten sein.

Mit der ersten Lesung des Entwurfs für ein Gesetz zur Einrichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz – NWRG) beginnt die Umsetzung einer EU-Vorgabe zur Einführung computergestützter Waffenregister. Wir wollen dieses bundesweite Register aber schon zwei Jahre vor der EU-Frist, nämlich bis Ende 2012 einrichten, denn heute liegen die wichtigen Angaben über erlaubnispflichtige Schusswaffen, waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote für bestimmte Personen verstreut bei fast 600 Waffenbehörden vor. Das ist weder zeitgemäß noch aus Sicherheitsgründen zu verantworten. Mit dem Nationalen Waffenregister werden keine neuen Daten erhoben, wohl aber vorhandene Informationen endlich standardisiert, bereinigt und in einem zentralen Register zusammengefasst. So schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass sämtliche waffenrelevanten Daten für die Auswertung etwa durch die Polizei zur Verfügung stehen.


III.              Daten und Fakten

Neue Daten zur Wohnsituation 2010. Etwa 40,5 Millionen Wohnungen gab es im Jahr 2010 in Deutschland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren dies 676.000 oder 1,7 % Wohnungen mehr als noch im Jahr 2006. Erfreulich auch, dass die Eigentümerquote gestiegen ist: 16,5 Millionen Wohnungen (45,7 %) wurden von ihren Eigentümern selbst bewohnt (2006 waren es erst 41,6 %). Was die Wohnfläche angeht: Jedem Einwohner in Deutschland standen durchschnittlich 45,2 m² Wohnraum zur Verfügung. Durchschnittlich sind die Wohnungen in Rheinland-Pfalz (107,3 m²) und im Saarland (106,9 m²) am größten und in Berlin mit 72,4 m² am kleinsten. Die Bruttokaltmiete für eine Mietwohnung in Deutschland betrug im Jahr 2010 durchschnittlich 441 Euro (6,37 Euro pro Quadratmeter), die Nebenkosten beliefen sich auf 2,25 Euro pro Quadratmeter monatlich. Die Mietbelastung betrug durchschnittlich 22,5 Prozent vom verfügbaren Haushaltseinkommen.

Die Deutschen werfen zu viele Lebensmittel weg. Knapp 11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jährlich von Industrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten als Abfall entsorgt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Stuttgart. Mit 61 % entsteht der Großteil dieser Lebensmittelabfälle in Privathaushalten, rund 6,7 Millionen Tonnen werden hier bundesweit jedes Jahr vernichtet. Großverbraucher wie Gaststätten und Kantinen sowie die Industrie entsorgen rund 17 % der Lebensmittelabfälle. Jeder Bundesbürger entsorgt somit durchschnittlich 81,6 kg Lebensmittel pro Jahr – eine erschreckende Zahl. Dabei wären etwa 65 % dieser Menge vermeidbar. Der Wert dieser vermeidbaren Lebensmittelabfälle wird pro Kopf auf jährlich 235 Euro geschätzt, was sich bei einem Vier-Personen-Haushalt auf einen durchschnittlichen Betrag von 940 Euro im Jahr summiert. Deutschlandweit entspricht die Lebensmittelverschwendung einem Gegenwert von 21,6 Milliarden Euro pro Jahr. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird daher unter dem Titel „Zu gut für die Tonne“ Ende März eine bundesweite Informationskampagne für Verbraucher starten.