CDU- und SPD-Koalitionsfraktionen im Waldeck-Frankenberger Kreistag fordern den Landrat auf, den Kreistagsbeschluss umzusetzen

Duschen in den kreiseigenen Sporthallen immer noch kalt:

 
„Landrat Jürgen van der Horst soll den Beschluss des Kreistages umsetzen, und wieder für warme Duschen in den kreiseigenen Sporthallen sorgen“, fordern die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen CDU und SPD im Kreistag, Timo Hartmann (CDU) und Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling (SPD). Timo Hartmann: „Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung im Dezember 2022 mit großer Mehrheit beschlossen, dass ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien wieder warme Duschen in unseren Sporthallen zur Verfügung gestellt werden sollen.“ „Der Landrat hat zwar noch in der Kreistagssitzung gegen unseren Beschluss Widerspruch eingelegt, damit wollen wir uns aber nicht zufriedengeben und können uns seiner Rechtsauffassung nicht anschließen“, ergänzt Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling. Die vom Landrat genannte Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordung, kurz EnSikuMaV regelt nach ihrem § 1 Energiesparmaßnahmen u.a. in Nichtwohngebäuden, also auch Sporthallen, ohne Einschränkung des Kreises der Betroffenen. In ihrem § 7 regelt sie diese Maßnahmen für Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, also auch Sporthallen der Landkreise. Sie unterscheidet zwischen zentralen (also für alle oder mehrere Wasserentnahmestellen) und dezentralen Erwärmungsanlagen (also Durchlauferhitzer am einzelnen Hahn).

Nach Abs. 1 dieser Vorschrift ist bei Wasserhähnen, die überwiegend zum Händewaschen dienen, der Durchlauferhitzer abzustellen (es sei denn, heißes Wasser ist aus hygienischen Gründen nötig). Duschen mit Durchlauferhitzer dienen nicht überwiegend dem Händewaschen, können also weiter betrieben werden. Der Landrat beruft sich auf Abs. 2 dieser Vorschrift. Danach sind bei zentralen Erwärmungsanlagen, wie es in den Sporthallen meist der Fall ist, die Warmwassertemperaturen „auf das Niveau zu beschränken, das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen … zu vermeiden.“ Das sind, wie der Kreisbrandinspektor vor einigen Wochen in der Zeitung erklärte, 55 Grad am Wasserhahn, also vorsorglich 65 Grad in der Heizung, damit am Ende am Wasserhahn auch noch 55 Grad ankommen.
„Von ganz Ausschalten ist in der Verordnung keine Rede. Die 55 Grad reichen zum Duschen auch längst aus, da muss man noch kaltes Wasser zumischen“, so Hartmann und Kalhöfer-Köchling. Im Übrigen gilt nach Abs. 2 Satz 2 des § 7 der EnSikuMaV die Pflicht zur Temperaturbeschränkung ausdrücklich nicht bei Trinkwassererwärmungsanlagen, „bei denen der Betrieb von Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen“ gehört. Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling: „In Sporthallen wird das Wasser zum Duschen und Händewaschen erwärmt, der Betrieb von Duschen gehört bei ihnen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen. „Das heißt, der Bund wollte nicht, dass in Sporthallen kalt geduscht wird“, ergänzt Timo Hartmann.  Dies sehe man in anderen Landkreisen offensichtlich genauso. Z. B. im benachbarten Schwalm-Eder-Kreis stünden warme Duschen zur Verfügung.