Die Bundes-SPD hat das Thema „Ehe für alle“ am vergangenen Wochenende recht überraschend zu einer Koalitionsfrage gemacht.
CDU-Kreisvorsitzender MdL Armin Schwarz stellt für die CDU Waldeck-Frankenberg dazu folgendes klar: „Ich wünsche mir in dieser sensiblen Frage, die in letzter Konsequenz auch auf eine Änderung des Grundgesetzes hinauslaufen kann, eine seriöse und ideologiefreie Debatte. Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stimme ich zu, die heute zu dieser grundlegenden Gewissensfrage eine breite Diskussion in der CDU Deutschland fordert, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Keinesfalls kann das durch eine Ad-hoc-Entscheidung des Deutschen Bundestages in dieser Woche entschieden werden! Ich bin davon überzeugt, dass es hier keine Parteilinie geben darf, sondern dass jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages seine Gewissensentscheidung dazu unbeeinflusst treffen kann. Der CDU-Kreisverband Waldeck-Frankenberg bekennt sich klar zu den Grundwerten unserer Partei. Besondere Bedeutung kommt dabei einer der Freiheit und der Selbstverantwortung verpflichtete CDU zu, die ein klares Profil hat und sich gleichermaßen an ihren Wurzeln orientiert: christlich-sozial, konservativ und liberal. Gerade auch den christlichen Werten verpflichteten Menschen wollen wir weiterhin in unserer Partei ein Zuhause geben. Der CDU-Kreisverband Waldeck-Frankenberg akzeptiert, dass verschiedene Formen familiären Zusammenlebens zur gesellschaftlichen Wirklichkeit geworden sind. Gleichwohl sprechen wir uns nach wie vor für ein Familienmodell aus, das sich in verheirateten Eltern – Mutter und Vater – und ihren Kindern ausdrückt. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind zwar juristisch im Partnerschaftsgesetz der Ehe gleichgestellt, aber eine Gleichrangigkeit zum Institut der Ehe gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes lehnen wir ab. Der Schutz von Ehe und Familie hat Vorrang. Die Gewissensentscheidung der Bundestagsabgeordneten bleibt von dieser Einschätzung natürlich unberührt. Ob eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, muss möglicherweise das Bundesverfassungsgericht entscheiden.“