Flexiblere Regeln für Feuerwehrführerschein beschlossen

Waldeck-Frankenberg. (r) Die Landtagsabgeordneten Schwarz und Ravensburg loben die pragmatischen Regelungen, die in dieser Woche vom Hessische Kabinett in Wiesbaden  entschieden worden sind. Gerade die kleineren Ortsteilfeuerwehren konnten die Regelungen zum Feuerwehrführerschein nicht erfüllen.
Schwarz und Ravensburg hatten sich in Wiesbaden für die jetzige Regelung stark gemacht. Ehrenamtliche Feuerwehrleute, die Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren sollen, sind fortan nicht mehr dazu verpflichtet auch mit Anhängern zu üben und darin geprüft zu werden. Dies ist eine sinnvolle Regelung, denn in der Praxis besitzen etliche Wehren im Kreis gar keine Anhänger und benötigen diese auch nicht im Einsatz. Ein Wegfall der bisherigen Pflicht ist daher praxisnah und spart andernorts sinnvoller zu verwendendes Geld", so Armin Schwarz MdL.

"Neu geregelt wurde auch, dass die bisher verpflichtende ABS-Ausstattung der Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zwecks Erwerbs der sogenannten großen Fahrberechtigung, nicht aufrechterhalten wird. Feuerwehrfahrzeuge bleiben nicht selten bis 30 Jahre im Einsatz. Längst nicht alle Einsatzfahrzeuge verfügen deshalb über ABS. Da diese Ausrüstung nicht flächendeckend vorhanden ist und die nötigen Anschaffungskosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, wird nun pragmatisch verfahren", ergänzt die Landtagsabgeordnete Claudia Ravensburg.