Siebert Direkt

I. Die politische Lage in Deutschland

Fehlstart des Kandidaten
Es sollte ja noch gar nicht bekannt werden, aber am Ende hatte SPD-Chef Gabriel das Heft des Handelns nicht mehr in der Hand: Nun also hat die SPD einen Kanzlerkandidaten ausgerufen, der allerdings einen veritablen Fehlstart hingelegt hat. Um davon abzulenken, dass er zeitgleich zu Plenardebatten hochbezahlte Vorträge außerhalb gehalten hat, wird eine Diskussion über mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten angezettelt. Wie die Diskussion jedoch zeigt, funktionieren die Regeln.
Die Höhe der Nebeneinkünfte sind transparent und werden in Stufen veröffentlicht. Exakt müssen die Angaben zur Herkunft sein und dabei ist die Unterscheidung wichtig, ob man während der Mandatszeit das tut, was ein Abgeordneter eh tut, Reden und Vorträge halten – oder ob man seinen bisherigen Beruf als Landwirt, Handwerker oder Anwalt fortsetzt und so ggf. auch den bisherigen Betrieb und die daran hängenden Arbeitsplätze erhält. Natürlich werden auch diese Einnahmen als „Nebeneinkünfte“ angegeben.
Wir sind bereit, die Höhe der Einnahmen in weiteren Stufen anzugeben. Es wäre schön, wenn die SPD diesmal an der entsprechenden Sitzung auch teilnehmen würde. Auf keinen Fall werden wir eine Regelung akzeptieren, die es Selbstständigen, Handwerkern und Unternehmern nicht mehr möglich macht, Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein. Wir wollen kein reines Funktionärs- und Beamtenparlament.
Europa fährt mit uns am besten
Europa spielte auch in dieser Sitzungswoche wieder eine wichtige Rolle. Am Donnerstag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18./19. Oktober 2012 abgeben. Dabei ging es auch darum, wie wir zu einem Ausbau der Wirtschafts- und Währungsunion kommen können. Nach wie vor sind Vorschläge im Spiel, die eine tragfähige Zukunft unseres Kontinents gefährden. Wir jedenfalls werden der Vergemeinschaftung von Schulden, wie es die SPD fordert, nicht die Hand reichen. Wir werden auch bei der Verlagerung von Kompetenzen immer darauf achten, dass es eine parlamentarische Kontrolle gibt – insbesondere bei allen haushaltsrelevanten Fragen. Die Vorschläge der Opposition zeigen, dass es gut für unser Land und Europa ist, dass die Bundeskanzlerin aus unseren Reihen stammt und dass Angela Merkel in Europa unsere deutschen Interessen vertritt.

Antisemitismus in Deutschland
Das Plenum begann diese Woche bereits am Mittwoch mit einer Debatte über Antisemitismus in Deutschland. Leider ist dieses Thema noch immer aktuell, wie jüngste Vorfälle in Berlin gezeigt haben. Wir sind froh, dass es nach dem unsagbaren Leid des Holocaust wieder jüdisches Leben in Deutschland gibt, dessen Entwicklung uns ein dauerhaftes Anliegen ist. So hatte der Deutsche Bundestag sich bereits im November 2008, siebzig Jahre nach den Pogromen des Jahres 1938, an die Bundesregierung gewandt und vor dem Hintergrund der geschichtlichen Verantwortung eine stärkere Förderung jüdischen Lebens in Deutschland gefordert.
Grundlage der Debatte war der Bericht „Antisemitismus in Deutschland - Erscheinungsformen, Bedingungen, Präventionsansätze“. Dieser Bericht wurde von einem Expertenkreis erarbeitet, der auf Beschluss des Deutschen Bundestages eingesetzt wurde. Er stellt die sich in antisemitischem Gedankengut darstellende Bedrohung jüdischer Menschen und Gemeinden in unserem Land dar. Voller Abscheu blicken wir auf die Tatsache, dass uns in Deutschland noch immer antisemitische Haltungen in Wort und Tat begegnen. Wenn Vorurteile und Klischees politischen und religiösen Extremisten zum Vorwand für Hassreden und Gewalt dienen, kann das deutsche Parlament das nicht wortlos hinnehmen. Wir begrüßen, dass die von uns getragene Bundesregierung vor allem durch die Stärkung des jüdischen Gemeindelebens in Deutschland, aber auch durch zielgerichtete Maßnahmen der politischen Bildung, kraftvoll gegen Vorurteile und ihre Auswirkungen interveniert.
Unser Eintreten gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben in Deutschland zeigt: Für das deutsche Parlament ist es nicht hinnehmbar, dass Extremisten des rechten, aber auch des linken politischen Spektrums sowie radikale Islamisten Gewalt gegen Juden oder den Staat Israel propagieren. In der Tradition Konrad Adenauers betonen wir das Existenzrecht des Staates Israel ebenso, wie die Würde jedes Menschen in unserem Land für uns unverletzlich ist.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
Da wir den europäischen Fiskalvertrag zur Grundvoraussetzung für unsere Zustimmung zum dauerhaften Rettungsschirm ESM gemacht haben, ist die korrekte Umsetzung der Fiskalpaktregeln in unser deutsches föderales System für uns eine Selbstverständlichkeit. Die wesentlichen Vorgaben sind mit der Schuldenbremse und der parallelen Einrichtung des Stabilitätsrats bereits erfüllt.
Hinzu kommen jetzt europarechtliche Spezifizierungen. Dazu zählen die Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5% des BIP, ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat sowie die innerstaatliche Aufteilung etwaiger Sanktionszahlungen. Die Defizitgrenze von 0,5% des BIP entspringt dem verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt und schließt Länder, Kommunen und Sozialversicherungen mit ein. Die Regelung der Schuldenbremse, die dem Bund maximal 0,35% und den Ländern künftig keine Neuverschuldung mehr erlaubt, bleibt davon unberührt. Für die Zustimmung des Bundesrates haben wir uns bereit erklärt, zusätzliche 580 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung noch 2012 im Rahmen des Nachtragshaushaltes freizugeben.

Freiheit der Wissenschaft in einem zukunftsfähigen Deutschland
Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz berücksichtigt die christlich-liberale Koalition einen großen Wunsch der Wissenschaft. Wir schaffen nach den positiven ersten Erfahrungen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative des Jahres 2008 den gesetzlichen Rahmen für selbstverantwortetes Handeln der großen deutschen Forschungsgemeinschaften. Sie verwalten ihre Budgets auf Grundlage des neuen Gesetzes nun selbst und weitgehend unabhängig als sog. Globalhaushalte. Im Personalbereich können die Forschungseinrichtungen in Folge öffentliche Mittel ebenso wie selbst erwirtschaftete und eingeworbene Mittel Dritter für die marktorientierte Gestaltung von Gehältern und Gehaltsbestandteilen einsetzen. Auf diese Weise werden sie als Arbeitgeber von Forschern wettbewerbsfähiger, auch und vor allem mit der internationalen wissenschaftlichen Konkurrenz. Für Beteiligungsvorhaben der Wissenschaftseinrichtungen werden die Verfahren gestrafft. Bei der Durchführung von Baumaßnahen machen wir mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung möglich. Die Anhörung der Vertreter der wissenschaftlichen Gemeinschaften in der letzten Sitzungswoche hat ein durchgängig positives Echo auf unser Gesetzesvorhaben ergeben.


II. Die Woche im Parlament

Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus. Der Bundestag debattierte an herausragender Stelle über jüdisches Leben in Deutschland und wie Antisemitismus wirkungsvoll begegnet werden kann.

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19. Oktober 2012 in Brüssel. Die Bundeskanzlerin informierte den Bundestag über die zentralen Themen des bevorstehenden Gipfels, insbesondere die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts für Wachstum und Beschäftigung sowie die Entwicklung der Diskussion zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Mit der ersten Lesung begann das parlamentarische Verfahren zu der von Bund und Ländern vereinbarten Umsetzung des europäischen Fiskalpakts für dauerhafte Stabilisierung und Schuldenbremse.

Zweites Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012. In erster Lesung berieten wir den zweiten Nachtragshaushalt, der sich aus der Notwendigkeit zur Bereitstellung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank (1,6 Milliarden Euro) sowie für die Ergänzung der Bundes-Unterstützung für den Kita-Ausbau (580,5 Millionen Euro für die Förderung von 30.000 zusätzlichen Plätzen) ergibt. Weiter werden mit Verpflichtungsermächtigungen in der Höhe von 312 Millionen Euro für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass der Bund mit den Ländern Berlin und Brandenburg ggf. noch in diesem Jahr Beschlüsse zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs der FBB (Darlehen oder Eigenkapital) fassen und in den kommenden Jahren abdecken könnte. Dank Zinsminderausgaben in der Höhe von 2,2 Milliarden Euro bleibt die Neuverschuldung in diesem Jahr weiterhin unverändert bei 32,1 Milliarden Euro.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz). Wir gingen in die erste Lesung zur Umsetzung der EU-Richtlinie, die für die europaweite Einführung des „Basel III“-Regelwerks steht. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt auf unser Ziel zu, für Banken höhere Eigenkapital- und Liquiditäts-anforderungen einzuführen, so dass Verluste besser abgepuffert werden können und der Sektor insgesamt widerstandsfähiger wird. Diese Strategie ist auf dem G-20-Gipfel 2010 in Seoul als Reaktion auf die Finanzmarktkrise vereinbart worden.

Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz). In zweiter und dritter Lesung setzten wir eines der zentralen wissenschaftspolitischen Vorhaben der christlich-liberalen Koalition um und verschaffen den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen mehr Freiraum.

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mit der Schlussberatung dieses Gesetzes wird der Wettbewerbsrahmen insbesondere im Bereich der Missbrauchsaufsicht, der Fusionskontrolle und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Ziele der Neuregelungen sind unter anderem eine Angleichung der deutschen an die europäische Fusionskontrolle, eine Erweiterung des Handlungsspielraumes kleiner und mittlerer Presseunternehmen und eine Ausdehnung des Kartellrechts auf das wettbewerbsrechtliche Handeln der Krankenkassen.

Lebensmittelverluste reduzieren. Der Antrag der vier Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die aktuelle Verbraucherinformationskampagne des BMELV zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. In Deutschland werden pro Jahr knapp 11 Millionen Tonnen Nahrungsmittel als Abfall entsorgt, statistisch mithin knapp 100 kg pro Person. Wir zeigen Wege auf, wie zum Ziel der Vermeidung dieser ethisch und ökologisch bedenklichen Verschwendung beigetragen werden kann.

Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschlossen wir Änderungen im deutschen Weinrecht und ermöglichen es damit den Ländern unter anderem, besondere Bedingungen für Weine kleiner geografischer Lagen festzulegen. So können regionale Unterschiede besser berücksichtigt und Weine in Zukunft eindeutig gekennzeichnet werden. Das Gesetz entspricht einem Konsens von Weinwirtschaft und allen Wein anbauenden Ländern.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b). Ziel der in erster Lesung vorgestellten Änderung des Grundgesetzes ist die Erweiterung der verfassungsrechtlichen Möglichkeit zugunsten einer Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich. Nachdem die christlich-liberale Koalition durch ihr Engagement für den Wissenschaftsbereich bereits wesentlich zur Steigerung der Attraktivität der deutschen Hochschulen für deutsche und ausländische Studierende beigetragen hat, wollen wir diese positive Entwicklung nun verstetigen. Die aktuelle Rechtslage lässt nur ein vorhabenbezogenes Engagement des Bundes an den Hochschulen zu. Mit der Änderung des Grundgesetzes schaffen wir die Möglichkeit, ausgewählte Einrichtungen dauerhaft für den internationalen Wettbewerb zu stärken.

Gesetz zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Status des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Der in erster Lesung vorgelegte Gesetzentwurf reagiert auf die auf der ersten Überprüfungskonferenz in Kampala im Juni 2010 vereinbarten Ergänzungen. Insbesondere die nun vorgenommene Definition des Verbrechens der Aggression schließt eine wesentliche Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit. Deutschland war maßgeblich an der Ausarbeitung der nun zu verabschiedenden Änderungen beteiligt.

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der private Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz). Der Gesetzesentwurf der christlich-liberalen Koalition nimmt sich in erster Lesung der Verbesserung der Handhabbarkeit der privaten Altersvorsorge an. Ziel ist die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge bei einer Stärkung des Verbraucherschutzes, wofür wir knapp 20 Einzelmaßnahmen vorsehen. So nehmen wir unter anderem die Anhebung des bisherigen Abzugsvolumens für eine Basisversorgung im Alter von 20.000 Euro auf 24.000 Euro oder die Verbesserung der Produktinformationen für unterschiedliche Formen der Altersvorsorge vor. Wie zahlreiche Anfragen von Bürgern, Verbänden und Medien während der letzten Monate gezeigt haben, stößt das Vorhaben auf erhebliches Interesse.

Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 30572011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. In zweiter und dritter Lesung passten wir das Bundesrecht an die entsprechende EU-Verordnung an, die einen neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung und Kennzeichnung von Bauprodukten vorsieht. Dieser enthält im Wesentlichen Zuständigkeits- und Verfahrensbestimmungen, Bußgeld- und Straftatbestände sowie die sich ergebenden Folgeänderungen des Erlasses der EU-Verordnung im übrigen Bundesrecht.

Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung). Wir stimmen der Verordnung der Bundesregierung zu, die eine kurzfristige Absenkung der Managementprämie als Bestandteil der Marktprämie (§ 33g EEG) ab 2013 ermöglicht. Diese Maßnahme dient nicht zuletzt als Beitrag zur Entlastung der EEG-Umlage. Über die Absenkung und Kopplung der verbleibenden Prämie an die Feinsteuerbarkeit der Anlage werden Mitnahmeeffekte vermieden und der Integrationsprozess von Wind- und Solar-Strom beschleunigt.

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See-und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Mit dem zur ersten Lesung vorgelegten Gesetzesentwurf wird der rechtliche Rahmen zur Stärkung der Fahrgastrechte im Kreuzfahrtbereich geschaffen. Hierzu wird die entsprechende Verordnung der Europäischen Union vor deren Rechtswirksamkeit im Dezember 2012 in nationales Recht überführt. Mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes soll die Übergangsfrist des § 73 Abs. 4 um zwei weitere Jahre verlängert werden, so dass die im deutschen grenznahen Luftraum ausgeübte Tätigkeit ausländischer Flugsicherungsorganisationen zulässigerweise fortgesetzt werden kann. Wir gewinnen in diesem Zusammenhang einen zusätzlichen Zeitrahmen zum Abschluss völkerrechtlicher Abkommen mit den Nachbarstaaten.

Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation. Mit dem Gesetzesentwurf sollen die Voraussetzungen zur Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommens, einer Charta der Arbeitnehmerrechte für weltweit 1,2 Millionen Seeleuten auf 65.000 Handelsschiffen, geschaffen werden. Diese Charta ist eine Zusammenfassung aller bisherigen Einzelübereinkommen und - empfehlungen, und setzt weltweit verbindliche Mindeststandards. Gleichzeitig setzen wir im in erster Lesung zu beratenden Entwurf die entsprechenden EU-Richtlinien um.

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen. Mit vorliegender Verordnung wird die EU-Richtlinie über industrielle Emissionen in die jeweils betroffenen Durchführungsverordnungen bei Beibehaltung der eingeführten nationalen Standards überführt. Zugleich erfolgen redaktionelle Korrekturen zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen, Lagern oder Betanken von Kraftstoffen oder Rohbenzin.

Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen. Wir reagieren mit dem Gesetzentwurf auf zunehmende Akte der Piraterie, denen in der Regel auf hoher See nicht mit einem raschen Eingreifen hoheitlicher Kräfte begegnet werden kann. Mit der Regelung der Einsatzbedingungen für auf maritime Einsätze spezialisierten Sicherheitsdienstleistern leisten wir einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit auf Hochseeschiffen.

 

Daten und Fakten

Rekordeinnahmen im öffentlichen Personennahverkehr. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Personennahverkehr nimmt weiter zu. Auch die Einnahmen stiegen 2011 weiter auf den neuen Höchststand von 16 Milliarden Euro. Dies bedeutet folglich einen Anstieg der Einnahmen um 1,7% gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Dabei erzielten die 21 größten Unternehmen (mit jährlich mindestens 100 Millionen Fahrgästen) mit 10 Milliarden Euro rund 63% der Einnahmen. Knapp ein Fünftel der Einnahmen entfiel auf den Ausbildungsverkehr mit Schülern, Studierenden und Auszubildenden. Mit rund 3,1 Milliarden Euro waren dies 1,8% mehr als im Jahr 2010. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Lebenserwartung in Deutschland steigt stetig. Die Lebenserwartung in Deutschland ist erneut gestiegen: für neugeborene Jungen beträgt sie 77 Jahre und 9 Monate und für neugeborene Mädchen 82 Jahre und 9 Monate. Damit erhöhte sich laut Statistischem Bundesamt die Lebenserwartung für neugeborene Jungen um 3 Monate und für neugeborene Mädchen um 2 Monate im Vergleich zu Berechnungen des Vorjahres. Auch für ältere Menschen hat die Lebenserwartung weiter zugenommen: Die verbleibende Lebenserwartung von 65-jährigen Männern beläuft sich demnach auf weitere 17 Jahre, 65-jährige Frauen können statistisch gesehen noch weitere 20 Jahre und 8 Monate leben. Zudem lässt sich aus aktuellen Berechnungen entnehmen, dass nach den aktuellen Sterblichkeitsverhältnissen statistisch gesehen jeder zweite Mann in Deutschland wenigstens 80 Jahre alt, jede zweite Frau sogar 85 Jahre alt werden wird. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Aussichten für deutsche Wirtschaft stabil. Am vergangenen Donnerstag haben die führenden wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute der „Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose“ ihr Herbstgutachten 2012 vorgestellt. Darin bescheinigen die Wirtschaftsinstitute der deutschen Wirtschaft Stabilität trotz erheblicher Belastungen durch die Euro-Krise. Die Institute prognostizieren einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts um 0,8% für das Jahr 2012 und 1,0% für das Jahr 2013. Die Zahl der Arbeitslosen wird sich laut dem Herbstgutachten 2012 und 2012 bei 2,9 Millionen stabilisieren. Dabei wird auch das Budget des Staates sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr annähernd ausgeglichen sein.